AM, A1, A2, A, B, BE – Antrag Straßenverkehrsamt
Erstantrag oder Erweiterung
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Eine Fahrerlaubnis wird auf Antrag für eine oder mehrere Klassen erteilt.
Für einen Erstantrag oder eine Erweiterung der Fahrerlaubnis reicht es nicht, sich „nur“ in der Fahrschule anzumelden, sondern mit dem Ausbildungsvertrag der Fahrschule muss man zum Straßenverkehrsamt.
NEU: Die Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt kann nun auch bei uns – ohne Termin – zu den bekannten Öffnungszeiten in der Fahrschule erfolgen.
Wir benötigen allerdings die gleichen kompletten Unterlagen, wie das Straßenverkehrsamt, die da wären:
(Infos von folgender Website: StädteRegion Aachen)
Erforderliche Antragsunterlagen:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- Fahrschulanmeldung,
- bisherigen Führerschein (bei Erweiterung),
- ein biometrisches Lichtbild (35 x45 mm Hochformat ohne Rand), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster-Hilfe (neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten),
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Gebühr: Ersterteilung mit Probezeit 44,70 €, Erteilung/Erweiterung ohne Probezeit 43,90 € (gegebenenfalls 10,00 € für vorläufige Fahrberechtigung).
Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen (Dauer 4 – 6 Wochen) wird die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Alles Weitere im Zusammenhang mit der theoretischen und praktischen Prüfung erfahren Sie in der Fahrschule.
Stand: November 2022